Resolution des ÖGB Bundesvorstandes

Umverteilung von ArbeitnehmerInnen zu Unternehmern und Bauern

Der Regierungspakt bringt massive, einseitige Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, besonders für Arbeiterinnen, aber auch für Jugendliche, Arbeitslose, Kranke und Pensionisten.

Mit diesen Belastungen sollen Begünstigungen der Unternehmen und Bauern in der Höhe von mindestens 19 Milliarden Schilling finanziert werden. Der Pakt beendet die zuletzt erfolgreiche Beschäftigungspolitik, seine Maßnahmen werden steigende Arbeitslosigkeit verursachen. Für die ArbeitnehmerInnen wichtige Reformen – vor allem der Schutz der Arbeitnehmer in einer globalisierten Wirtschaft und eine echte Verbesserung der Aus- und Weiterbildung – fehlen. Im Kern bleibt nur die Begünstigung der Unternehmen, finanziert durch ein massives Belastungspaket auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Pakt gibt Beschäftigungsprogramm auf

Der gesellschaftliche Konsens - aktiv am Erreichen der Vollbeschäftigung zu arbeiten - wird aufgegeben. Das Geld für die erfolgreichen Beschäftigungprogramme wird gekürzt, die Zumutbarkeitsbestimmungen werden abgebaut, zusätzliche 15.000 Saisoniers pro Jahr werden den Arbeitsmarkt belasten.

Gleichzeitig erfolgt eine rigorose Kürzung der Mittel für Aus- und Weiterbildung. Weiterqualifizierungsmaßnahmen können daher nicht mehr in jenem Maß finanziert werden, wie es für eine moderne Wirtschaft notwendig wäre. Die Verlängerung der Probezeit von zwei auf drei Monate und die Ausweitung der Arbeitszeit dienen nicht der Qualität der Berufsausbildung, sondern vielmehr sollen Lehrlinge als billige Arbeitskräfte ausgenützt werden.

Mehr Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitnehmern wird steigen. Durch die Anhebung des Pensionsalters wird ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit um zirka 20.000 Menschen bis 2003 erwartet. Die Zahl arbeitsloser Jugendlicher wird ebenfalls zunehmen, da der arbeitsrechtliche Schutz für Lehrlinge durch Verlängerung der Probezeit und der Abbau von Schutzbestimmungen wesentlich verschlechtert werden soll.

Länger arbeiten – weniger Pensionen

Schon ab Herbst 2000 wird das Pensionsalter hinaufgesetzt und hohe Abzüge eingeführt. Die Verschärfung bei den Pensionen ergeben sich erstens durch eine massive Abschlagsregelung, die auch Beschäftigte mit langer Versicherungsdauer trifft. Und zweitens durch die wesentlich schnellere und kurzfristigere Anhebung des vorzeitigen Pensionseintrittsalters. Frauen werden auf Grund ihrer Erwerbsbiografie (Unterbrechungen durch Karenzzeiten, Teilzeit) enorme Schwierigkeiten haben, Pensionsanspruch zu erhalten.

In Zukunft beträgt der Malus bei vorgezogenem Pensionsantritt bis zu 20 Prozent.

Die beschleunigte Anhebung macht auch deutlich, dass es nicht wie behauptet um eine langfristige Absicherung des Pensionssystems, sondern um eine kurzfristige Geldbeschaffungsaktion zum Stopfen von Budgetlöchern geht, jedoch nur mit marginaler Wirkung.

Gleichzeitig gibt es keine Perspektiven und konkrete Konzepte, ältere ArbeitnehmerInnen länger im Berufsleben zu behalten.

Weniger Urlaub

Nur mehr anteiligen Urlaub pro Urlaubsjahr; das heißt, dass ArbeitnehmerInnen de facto weniger Urlaub zur Verfügung steht. Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses erhalten ArbeitnehmerInnen in Summe 4,3 Mrd. S weniger Urlaubsgeld – auch dann, wenn ArbeitnehmerInnen von der Firma gekündigt werden.

Abfertigung

Die geplante Neuordnung des Abfertigungsrechtes bringt nur teilweise Verbesserungen. Für 750.000 ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsverhältnisse unterhalb eines Jahres gelöst werden, gibt es auch in Zukunft keinen Abfertigungsanspruch. Damit ist die wichtige Forderung des ÖGB – eine Abfertigung für alle und vom ersten Tag des Dienstverhältnisses an – nicht erfüllt.

Neue Selbstbehalte

4,2 Mrd. S Belastung durch zusätzliche Selbstbehalte bei Krankheit. Wenn die Krankenversicherungen volle 20 Prozent verrechnen müssen, heißt das: Wer krank ist muss zahlen.

Ausverkauf wichtiger österreichischer Unternehmen

Die wichtigste Herausforderung für Österreich als Wirtschaftsstandort besteht darin, die heimische Wertschöpfung abzusichern und weiterzuentwickeln.

Wesentliche Voraussetzungen dafür sind, nicht nur generell die Standortattraktivität zu erhalten, sondern durch die Absicherung und den Ausbau nationaler industrieller Kompetenz- und Wissenszentren eine solide Basis für eine selbsttragende Entwicklung mit dynamischer Auswirkungen auf Österreichs Wirtschaftsstruktur zu schaffen.

Daher ist und bleibt die Forderung des ÖGB an die Bundesregierung aufrecht, die Kernaktionärsfunktion der ÖIAG festzuschreiben und abzusichern. Die ÖIAG hat bei Ausübung ihrer Anteilsrechte an den Unternehmen OMV, VAStahl, VATech, Böhler-Uddeholm, Austria Tabak, Energiewirtschaft und anderen, insbesondere auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen Österreichs und langfristige Bestandssicherung dieser Unternehmen Bedacht zu nehmen und diese aktiv zu vertreten.

Gleiches gilt auch für die in Österreich wichtigen Bereiche des Post- und Telekommunikationssektors.

Die Aufgabe der ÖIAG besteht dabei nicht sich in operative Aufgaben der Konzerne einzumischen, sondern die Strategieentwicklung und ihre Umsetzung in den Unternehmen sicherzustellen.

Ausbau der Infrastruktur sichert den Wirtschaftsstandort Österreich

Die Hauptaufgabe der nächsten Bundesregierung ist aus ArbeitnehmerInnensicht, die Schaffung neuer und der Schutz der bestehenden Arbeitsplätze, die sozial und arbeitsrechtlich gesichert sind.

Ein wesentliches Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, sind Investitionen der öffentlichen Hand insbesondere zum weiteren Ausbau der Schieneninfrastruktur. Mit diesen Investitionen werden für die Privatwirtschaft langfristig Kosten gesenkt bzw. wird die Produktivität der gesamten Wirtschaft erhöht.

Ein Rückgang dieser öffentlichen Investitionen wäre für die österreichische Bauwirtschaft und für die von der Bauwirtschaft abhängigen Bereiche mit schwer wiegenden negativen Folgen verbunden. Eine erstklassige Schieneninfrastruktur ist auch eine wesentliche Grundvoraussetzung für weitere Betriebsansiedelungen und für Unternehmensgründungen. Daher müssen die vorgesehenen Investitionen in den Schienenausbau von der neuen Bundesregierung durchgeführt werden bzw. dürfen nicht eingeschränkt werden.

Keine Verschlechterungen im Öffentlichen Dienst

Der ÖGB spricht sich auch in den Bereichen des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder, Gemeinden, Post und Bahn) entschieden gegen “Sonderopfer“ aus. Nach der Reform von 1997 gibt es keinen Anlass das Pensionspaket wieder aufzuschnüren. Vor allem die geplanten Änderungen im Pensionsrecht und eine Anhebung des Pensionsalters werden entschieden abgelehnt. Der Abbau von öffentlich Bediensteten (verringerte Servicequalität) ist ein weiterer Punkt, der vom ÖGB und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes massiv kritisiert wird.

Karenzgeld für alle – (ohne Einkommensgrenze)


“Karenzgeld für alle bedeutet“, dass das Karenzgeld von der Erwerbstätigkeit entkoppelt wird und damit keine Versicherungsleistung mehr ist.
Das Karenzgeld wird von der Versicherungsleistung zur Familienleistung. In Zukunft werden daher von den Zahlungen der unselbstständig Erwerbstätigen auch jene profitieren, die nie Beiträge geleistet haben. Statt Ersatz für entfallenes Erwerbseinkommen zu sein, wird es nun zu einem Kinderbetreuungsgeld umgewandelt.

Pensionsbegründende Kindererziehungszeiten

Damit erfolgt eine "Zurück an den Herd – Politik", die im krassen Gegensatz zur Eigenständigkeit und finanziellen Unabhängigkeit von Frauen steht.

Weitere Kritik an der Höhe des pensionsbegründenden Beitrages von 250 S: Jeder Erwerbstätige, der 6.000 S verdient, muss pro Monat 1.368 S an die Pensionsversicherung zahlen. Bei der geplanten Höhe des zukünftigen Karenzgeldes von 6.250 S werden jedoch nur 250 S an die Pensionsversicherung abgeliefert. Daher wäre es notwendig, die Summe von 1.368 S aus dem FLAF zu finanzieren um ein zukünftiges Defizit der Pensionsversicherungsanstalt zu vermeiden.

Fazit

Um die Regierungspläne durchsetzen zu können, will die neue Regierung die Position der ArbeitnehmerInnen schwächen, indem Sozialpartnerschaft und Kollektivvertragspolitik auf die betriebliche Ebene verlagert werden sollen. Auch die Verlagerung der Zuständigkeit für Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt und ArbeitnehmerInnenschutz in das Wirtschaftsministerium, kann nur als negatives Signal für ArbeitnehmerInteressen gesehen werden. Der ÖGB und seine Gewerkschaften werden massiv gegen diese Vorhaben auftreten und eine Schwächung der Rechte der ArbeitnehmerInnen nicht zulassen.

Der ÖGB und seine Gewerkschaften sind eine eigenständige Kraft mit einem klaren Bekenntnis und aktivem Handeln für die Verbesserung des Lebensstandards der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich sowie für die Einhaltung der Menschenrechte und der internationalen Solidarität.

Als freie Gewerkschaften sind sie unabhängig von Staat, Unternehmern und politischen Parteien. Sie beurteilen jede Regierung danach, was diese bereit ist, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu tun.

In diesem Sinne bleiben die Forderungen des ÖGB-Memorandums an die künftige Bundesregierung vom 17. November 1999 vollinhaltlich aufrecht, was insbesondere für die Vollbeschäftigungspolitik, für ein gerechtes Steuersystem, für die Verwirklichung der „Aktion Fairness„ und des Schwarzarbeitsgesetzes sowie die Verbesserung der Mitbestimmung im Arbeitsverfassungsgesetz gilt.

Unser Auftrag ist es, diese gemeinsame Kraft einzusetzen, um die Sicherung der Demokratie sowie um die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der arbeitenden Bevölkerung zu gewährleisten. Wir müssen als in die Zukunft gerichtete Organisation alle Kraft einsetzen, um Regierung und Arbeitgeber auf einen Weg zu bringen, der humane und demokratische Rahmenbedingungen für den weiteren Aufstieg unseres Landes und seiner Wirtschaft - eingebunden in eine humane und solidarische Weltordnung - sicherstellt.

Gegen soziale Verschlechterungen

Der ÖGB lehnt die massive soziale Verschlechterung durch den Regierungspakt entschieden ab, da es zu einer krassen Umverteilung von ArbeitnehmerInnen zu Selbstständigen und Bauern komme. Der ÖGB bezeichnet die geplanten sozialen Einschnitte als Sozialdemontage für unselbstständig Erwerbstätige und sozial Schwache. Auf Grund der geplanten Veränderungen der neuen Regierung sieht der ÖGB das bisher stabile Gesundheits- und Pensionssystem sowie das Sozialsystem insgesamt in Gefahr. Der ÖGB plädiert für ein sozial ausgewogenes Regierungsprogramm unter dem Aspekt der Menschlichkeit und Fairness für alle gesellschaftlichen Gruppen.

Erklärung der AK OÖ und des ÖGB OÖ

Gewinner und Verlierer