Presseaussendung 12. April 2000 (Orginaltext)

Sozialplattform OÖ fordert menschenwürdige Rahmenbedingungen für das Bürgergeld
Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze im “Zweiten Arbeitsmarkt” und Vergleich mit dem geplanten “Bürgergeld”

Ob nun Arbeit im gemeinnützigen Bereich für Menschen mit Behinderungen, SozialhilfeempfängerInnen oder benachteiligte Arbeitslose geschaffen werden soll, es geht immer um die Garantie folgender Rahmenbedingungen:

  • “Soziale Aktivierung”, dh Unterstützung bei persönlichen Problemen und bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt
  • Sozial- und arbeitsrechtlich abgesicherte Dienstverhältnisse mit kollektivvertraglicher Entlohnung
  • Freiwilligkeit, da Dienstverträge nur in beidseitigem Einvernehmen abgeschlossen werden können.

Zumindest die ersten beiden Punkte sind in Beschäftigungsprojekten und auch bei der Förderung von Einzelarbeitsplätzen (GEB, BESEB) durch das AMS derzeit garantiert. Die Förderung bezieht sich normalerweise auf einen Anteil der kollektivvertraglichen Entlohnung (Beschäftigungsprojekte und GEB (früher Aktion 8000).

Die Förderung über die “Besondere Eingliederungsbeihilfe” (BESEB oder Comeback) bezieht sich auf die Höhe des Arbeitslosengeldbezuges (bzw der Notstandshilfe), die Entlohnung muß aber kollektivvertraglich sein. Dadurch, daß die Arbeitslosen ihre ALG-Leistung plus 41 Prozent für Lohnnebenkosten mitnehmen, hängt die Chance auf Beschäftigung, oft von der Höhe des Arbeitslosengeldes ab. Da etwa Frauen im Durchschnitt ein wesentlich geringeres Arbeitslosengeld als Männer erhalten, ist auch die Förderung geringer. Nachdem die Chancengleichheit eine übergeordnete Zieldimension des AMS ist, sollte dieses Manko bald behoben werden.

Das geplante “Bürgergeld” der neuen Regierung sieht vor, daß Arbeitslose ihr Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) plus einen 20prozentigen Zuschlag erhalten. An eine kollektivvertragliche Entlohnung bzw ein Anstellungsverhältnis ist nicht gedacht. Dh, es würde sich um sozial- und arbeitsrechtlich nicht abgesicherten Scheindienstverhältnisse im gemeinnützigen Bereich handeln. Aus Sicht vieler ExpertInnen würde es sich hier eher um einen “Arbeitsdienst” handeln und das kann wirklich niemand ernsthaft wollen. Es besteht auch die Gefahr, daß dadurch reguläre Arbeitsplätze etwa im Bereich der sozialen Dienste vernichtet werden können. Als mögliche Einsatzbereiche wurden bisher der Gesundheits-, Sozial und Pflegebereich, Denkmalschutz, Umweltschutz, Pflege von Grünanlagen etc. genannt. In vielen Bereichen klaffen sicher die beruflichen Anforderungen und das Ausbildungsniveau bzw die Einsatzfähigkeit (zB Führerschein) der Langzeitarbeitslosen sehr weit auseinander.

Bei Aus- und Weiterbildungen für arbeitslose Menschen in Kursen hingegen ist es einsehbar und verständlich, daß diese nur ihr Arbeitslosengeld oder Schulungsbeihilfen (Stipendien oder Beitrag zur Deckung des Lebensunterhaltes) erhalten. Die mögliche Variante der Anwendung der Entlohnung über den “Beitrag zur Deckung des Lebensunterhaltes” als Alternative zum Bürgergeld ist aus meiner Sicht nur dann akzeptierbar, wenn der Aspekt “Qualifikation” in der Maßnahme überwiegt. Ein Beispiel wären hier etwa Arbeitstrainingskurse für Jugendliche.

Mag. Heinz Zauner
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