| Planet Zeitung der Grünen OÖ März 2000 Blauschwarze-Sheriff-Politik Position der Grünen zu den Kapiteln Justiz und Sicherheitspolitik des FPÖVP-Übereinkommens LAbg. Gunther Trübswasser Kaum deutlicher zeigt sich die Unterwerfung der VP unter das Diktat der FP, als in diesen beiden Bereichen des Koalitionsübereinkommens. Hier haben alle christlich-sozialen Kräfte innerhalb der VP verloren und humanistischem Denken abgeschworen. Dieses Koalitionspapier ist ein Rückfall in das rechtspolitische Mittelalter. Allein schon die Wortwahl, wie in dem Abschnitt Sicherheitspolitik zu Migrations-, Flüchtlings- und Integrationsfragen Stellung genommen wird, lässt eine tiefe Missachtung der Sorgen und Anliegen von Menschen erkennen: Wiederholt ist dem Papier von Asylmissbrauch, Schubhafttourismus, Scheinehen, Scheinadoptionen, Scheinstudien oder Scheintätigkeiten zu lesen. Als ob das einzige Sinnen und Trachen der MigrantInnen wäre, den Staat Österreich zu hintergehen, ihn zu betrügen, als ob es keine berechtigten Anliegen oder echte Notlagen gäbe. Mit der Einführung des Saisonniermodells und dem Ende jeglicher Zuwanderung, wie auch die de facto-Unterbindung der Familienzusammenführung werden die noch "unerledigten" Punkten des seinerzeitigen, rassistischen Anti-Ausländer-Volksbegehrens verwirklicht. Entgegen besseren Wissens hat die VP im Koalitionspapier auch der Demontage des - von ihr selbst erst vor Kurzem mit beschlossenen Aussergerichtlichen Tatausgleichs zugestimmt und damit ein erfolgreiches Projekt in Frage gestellt. Im vergangenen Jahr wurden etwa 10.000 geringfügige Straftaten über den ATA abgewickelt. 84% der Opfer (!) waren so eine Studie, die den Modellversuch begleitete mit dieser Form der Wiedergutmachung und Konfliktregelung "zufrieden" oder "sehr zufrieden". Österreich hat im internationalen Vergleich immer noch viel zu hohe Zahl von Strafgefangenen. Ein anderer Punkt des Koalitionspapier war bisher weitgehend von der öffentlichen Diskussion ausgenommen, ist jedoch nicht weniger brisant: Die geplanten Änderungen im Sachwalterschaftsrecht. So könnte etwa ohne richterlichen Entscheid wieder eine erleichterte, sprich: zwangsweise, Behandlung bzw. Einweisung von Menschen mit Behinderungen und psychisch Kranken ermöglicht werden. Ein für die Betroffenen unerträgliches Vorhaben, das nur allzu deutlich zeigt, welcher Geist aus diesem Koalitionsübereinkommen spricht. |