Offener Brief
Seit Beginn der Widerstandsbewegung gegen die Schwarz-Blaue Regierung marschieren
auch Lesben, Schwule, Transgenders und FreundInnen unter dem Zeichen der
Regenbogenfahnen auf den täglichen Demonstrationen.
Wir haben diese aktive Form demokratischen Handelns gewählt, um unserer
Betroffeneit darüber Ausdruck zu verleihen, dass jene zwei Parteien, die
seit Jahrzehnten eine dezidierte Diskriminierungspolitik gegen uns betreiben,
nunmehr die Regierung dieses Landes bilden. Ausserdem protestieren wir dagegen,
dass uns die neue Regierung in ihrem Bekenntnis zur Wahrung der Menschenrechte
(bewusst?) übergeht. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das faktische
Handeln von ÖVP und FPÖ im krassen Widerspruch zudiesem Bekenntnis steht.
Aus der Präambel zur Regierungserklärung:
„[Die Bundesregierung] verurteilt und bekämpft mit Nachdruck jegliche Form
von Diskriminierung, Intoleranz und Verhetzung in allen Bereichen. Sie
erstrebt eine Gesellschaft, die vom Geist des Humanismus und der Toleranz
gegenüber den Angehörigen aller gesellschaftlichen Gruppen geprägt ist.“
VertreterInnen von ÖVP und FPÖ haben wiederholt gegen uns gehetzt und ein
Klima gesellschaftlicher Intoleranz geschaffen:
Durch die Etikettierung von Lesben, Schwulen und Transgenders als unmoralisch
oder krank;
durch die Gleichsetzung von Schwulen mit Päderasten;
durch die Negierung von Lesben mittels reaktionärer Frauen- und Familienpolitik;
und durch vieles mehr.
„Die Bundesregierung bekennt sich zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte
und setzt sich für ihre bedingungslose Realisierung auf nationaler
wie auf internationaler Ebene ein.“
ÖVP und FPÖ haben sich gegen die 1996 erfolgte Streichung von Vereins- und
Informationsverbot für Lesben und Schwule (§§ 220, 221 StGB) ausgesprochen
und dagegengestimmt. Sie blockieren bis heute die Streichung des § 209 StGB
(Höheres Mindestalter für schwule Beziehungen). Dieser Paragraph wurde sowohl
vom EU-Parlament, als auch von der Europäischen Menschenrechtkommission
in Strassburg, als auch vom UNO-Ausschuss für Menschenrechte als Diskriminierung
eingestuft.
„Die Bundesregierung bekennt sich zur kritischen Auseinandersetzung mit
der NS-Vergangenheit. Sie wird für vorbehaltlose Aufklärung, Freilegung
der
Strukturen des Unrechts und Weitergabe dieses Wissens an nachkommende Generationen
als Mahnung für die Zukunft sorgen.“
Das Totalverbot für Homosexualität wurde im Dritten Reich verschärft. Mit
der Gründung der Reichszentrale zur Bekämpfung der Abtreibung und der
Homosexualität (1936) wurde die Verfolgung von Lesben und Schwulen weiter
radikalisiert. Sie wurden in KZ‘s deportiert und ermordet.
Bis heute sind sie nicht als Opfer des Nationalsozialismus nach dem Opferfürsorgegesetz
(OFG) anerkannt, weil ÖVP und FPÖ bei diesbezüglichen Anträgen stets dagegen
gestimmt haben. Randnotiz: Das Totalverbot der Homosexualität wurde in Österreich
erst 1971 unter der SPÖ-Minderheitsregierung aufgehoben.
Dies lässt uns befürchten, dass sich die auch bisher nicht allzu gute Situation
von Lesben, Schwulen und Transgenders in Österreich noch weiter verschlechtern
wird und in den letzten Jahren erkämpfte Grundrechte wieder beschnitten
werden.
Aus diesen Gründen und aus der Angst vor (salonfähigem) Rechtsextremismus,
Rassismus, Sexismus und Sozialabbau kann unsere Forderung nur die nach
RÜCKTRITT dieser Regierung sein.
gezeichnet,
lesbische, schwule und transgender TeilnehmerInnen der täglichen Demonstrationen
und FreundInnen