Pressedienst des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB) Oberösterreich,
Melicharstraße 8, 4020 Linz, Telefon (0732) 652157, Fax (0732) 604763, Mail
glb.ooe@magnet.at - Web http://www.glb.at - Ausgabe vom 22. Februar 2000
Beitragszahlungen ohne Gegenleistung
GLB lehnt Saisonnier-Modell grundsätzlich ab
Die volle arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung
ausländischer Arbeitskräfte verlangt der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB)
und lehnt daher die von der blauschwarzen Regierung geplante Ausweitung
der Saisonnierarbeitsplätze grundsätzlich ab. Im Koalitionsabkommen ist
eine Erhöhung der Zahl der überwiegend im Tourismus eingesetzten Saisonniers
von 5.500 auf 15.000 vorgesehen, davon 7.000 Erntehelfer.
Zur "Entlastung" der Unternehmer ist dabei laut Tourismus-Staatssekretärin
Mares Rossmann (FPÖ) geplant, die Dienstgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung
und Pensionsversicherung - zusammen 15 Prozent der Lohnsumme - zu streichen.
Da Saisonniers nur das Niederlassungsrecht für maximal sechs Monate haben,
können sie nur in den seltensten Fällen Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder
Pension erwerben. Dadurch werden sie jährlich um mindestens 20 Mio. S an
Leistungen betrogen, für die sie zwar Sozialversicherungsbeiträge zahlen
müssen, aber keine Leistungen erhalten.
Wenn die Arbeiterkammer Wien nun dazu feststellt, daß diese Praxis verfassungswidrig
ist, dann muß sie sich allerdings die Frage gefallen lassen, warum sie nicht
schon längst dagegen eine Klage eingebracht oder mit den der AK zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten der Gesetzesbegutachtung und Gesetzesinitiative
tätig geworden ist.
Mit einer Ausweitung der Saisonnierregelung demonstriert die neue Regierung
in aller Unverschämtheit, daß sie im Interesse des Kapitals AusländerInnen
als moderne Sklaven nach Strich und Faden ausbeuten will. Dahinter steckt
aber - angesichts einer hohen Dauerarbeitslosigkeit in der Tourismusbranche
- offensichtlich auch die Absicht mit einem gezielten Lohndumping den geordneten
Arbeitsmarkt aufzubrechen, indem für bestimmte Teilbereiche die Sozialversicherungspflicht
außer Kraft gesetzt und Zustände wie im 19. Jahrhundert wieder eingeführt
werden sollen.