Pressedienst des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB) Oberösterreich, Melicharstraße 8, 4020 Linz, Telefon (0732) 652157, Fax (0732) 604763, Mail glb.ooe@magnet.at - Web http://www.glb.at - Ausgabe vom 22. Februar 2000

Beitragszahlungen ohne Gegenleistung

GLB lehnt Saisonnier-Modell grundsätzlich ab

Die volle arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung und Gleichbehandlung ausländischer Arbeitskräfte verlangt der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) und lehnt daher die von der blauschwarzen Regierung geplante Ausweitung der Saisonnierarbeitsplätze grundsätzlich ab. Im Koalitionsabkommen ist eine Erhöhung der Zahl der überwiegend im Tourismus eingesetzten Saisonniers von 5.500 auf 15.000 vorgesehen, davon 7.000 Erntehelfer.

Zur "Entlastung" der Unternehmer ist dabei laut Tourismus-Staatssekretärin Mares Rossmann (FPÖ) geplant, die Dienstgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung und Pensionsversicherung - zusammen 15 Prozent der Lohnsumme - zu streichen. Da Saisonniers nur das Niederlassungsrecht für maximal sechs Monate haben, können sie nur in den seltensten Fällen Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Pension erwerben. Dadurch werden sie jährlich um mindestens 20 Mio. S an Leistungen betrogen, für die sie zwar Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, aber keine Leistungen erhalten.

Wenn die Arbeiterkammer Wien nun dazu feststellt, daß diese Praxis verfassungswidrig ist, dann muß sie sich allerdings die Frage gefallen lassen, warum sie nicht schon längst dagegen eine Klage eingebracht oder mit den der AK zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Gesetzesbegutachtung und Gesetzesinitiative tätig geworden ist.

Mit einer Ausweitung der Saisonnierregelung demonstriert die neue Regierung in aller Unverschämtheit, daß sie im Interesse des Kapitals AusländerInnen als moderne Sklaven nach Strich und Faden ausbeuten will. Dahinter steckt aber - angesichts einer hohen Dauerarbeitslosigkeit in der Tourismusbranche - offensichtlich auch die Absicht mit einem gezielten Lohndumping den geordneten Arbeitsmarkt aufzubrechen, indem für bestimmte Teilbereiche die Sozialversicherungspflicht außer Kraft gesetzt und Zustände wie im 19. Jahrhundert wieder eingeführt werden sollen.